Pedelec Rechtslage und Anforderungen verstehen!
Nachfolgend eine strukturierte Übersicht der empfohlenen Schritte für private Inverkehrbringer von Fahrrädern mit Tretunterstützung (zulassungsfreie Pedelecs).
Rechtslage und Anforderungen verstehen:
- Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung regelt die Vorschriften für Pedelecs (maximal 250 W Nenndauerleistung, Unterstützung bis max. 25 km/h und ausschließlicher Tretunterstützung über 6 km/h).
- Machen Sie sich mit den übrigen relevanten Vorschriften der StVZO, StVO und der EU-Richtlinien vertraut, die eine private Nachrüstung eines Fahrrads mit elektrischer Tretunterstützung (Pedelec 25) regeln. Weitere wichtige Hinweise befinden sich am Ende dieses Artikels.
Einbau eines geeigneten Moduls:
- Nutzen Sie das einzigartige intelligente Modul von GutRad, das die Motorleistung der Bafang BBS DIY Motorengruppe zuverlässig auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Richtlinien begrenzt und diese Werte bescheinigt.
- Achten Sie darauf, dass das Modul ordnungsgemäß in das Gesamtsystem integriert wird und die vorhandenen Parametereinstellungen (Raddurchmesser, Parameter, Verkabelung etc.) vorschriftsmäßig sind.
Technische Überprüfung und Messungen:
- Führen Sie Tests unter realen Bedingungen durch, um sicherzustellen, dass die Leistungsparameter tatsächlich eingehalten werden.
- Messen Sie Leistung und Geschwindigkeit, um objektive, physikalische Nachweise zu erhalten, z.B. über die Displayanzeige, einem Shunt oder über eine GPS App.
Dokumentation:
- Erstellen Sie eine detaillierte Dokumentation des gesamten Umbauprozesses (Maschinenrichtlinie).
- Sammeln Sie für alle verwendeten Komponenten z.B. Kaufbelege und evtl. vorhandene Einbauanleitungen. Diese Unterlagen sind im Falle einer behördlichen Kontrolle hilfreich.
Sicherheitsaspekte berücksichtigen:
- Obwohl für den Eigengebrauch keine formale Systemzertifizierung vorgeschrieben ist, kann eine unabhängige Fachprüfung (z. B. durch einen anerkannten Prüfdienstleister) die Sicherheit des Gesamtsystems überprüfen.
- Achten Sie darauf, dass auch andere sicherheitsrelevante Komponenten wie z.B. der Rahmen und die Bremsen durch den Umbau nicht beeinträchtigt werden.
Privatnutzung beibehalten:
- Verwenden Sie das umgerüstete Fahrrad ausschließlich für den Eigenbedarf.
- Beachten Sie, dass bei gewerblichem Vertrieb oder kommerzieller Nutzung zusätzliche Prüf- und Zulassungsanforderungen erforderlich sind.
Laufende Kontrolle:
- Überprüfen Sie regelmäßig, ob alle Systeme wie vorgesehen funktionieren und die Leistungsparameter konstant eingehalten werden.
- Halten Sie sich über eventuelle Änderungen der gesetzlichen Grundlagen auf dem Laufenden.
Diese Schritte helfen Ihnen, den Umbau so vorzunehmen, dass er den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassungsfreiheit entspricht – basierend auf der Einhaltung und nachweislichen Messung der festgelegten physikalischen Leistungsparameter.
Wir stehen unseren Kunden selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite und freuen uns über jedes gut und sicher umgebaute Rad!