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Ein Bafang BBS-System (z. B. BBS01, BBS02, BBSHD) ist ohne das GutRad StVO-Modul nicht manipulationssicher, weil es standardmäßig keine rechtlich bindende Leistungs- und Geschwindigkeitsbegrenzung besitzt, die sich nicht vom Endnutzer ändern lässt.
Hier sind die technischen und rechtlichen Hintergründe:
1. Offene Software-Programmierung
Bafang-Motoren verfügen über ein offenes UART- oder CAN-BUS-Interface.
• Mit frei verfügbarer Software (z. B. BafangConfigTool, Penov, oder anderen Drittanbietertools) kann jeder mit etwas Grundwissen:
• Den maximalen Strom erhöhen (→ mehr Leistung)
• Die Geschwindigkeitsgrenze aufheben oder verändern
• Den Gasgriff aktivieren
→ Der Umbau wird rechtlich zum Mofa oder S-Pedelec und bietet keinen wirksamen Schutz gegen eine Manipulation.
2. Werkseitige Konfiguration ist nicht gesichert
Die Bafang-Motoren kommen meist mit "offener Konfiguration" (z. B. 25–30 A Stromfreigabe, keine echte Begrenzung auf 250 W Dauerleistung).
Es gibt keinen Schreibschutz oder Authentifizierung – jeder kann die Steuerung mit dem passenden Kabel umprogrammieren.
• Ein als Pedelec verkauftes System kann in wenigen Minuten zu einem leistungsstarken, aber nicht zulassungsfreien Fahrzeug umgebaut werden.
3. Rechtlich problematisch: Keine Konformität mit StVZO
Laut StVZO und EN 15194 muss ein Pedelec:
• 250 W Nenndauerleistung aufweisen
• Tretunterstützung nur bis 25 km/h
• Anfahrhilfe bis 6 km/h ohne Pedalbewegung
• Ohne Nachweis einer gesicherten Begrenzung, entspricht das Bafang BBS System diesen Anforderungen nicht, selbst wenn es temporär „herunterprogrammiert“ ist – denn:
→ Der Benutzer kann während des Betriebs die Leistungsmerkmale verändern.
→ Die Konfiguration und der Leistungsumfang ist nicht nachvollziehbar verifiziert.
4. Das GutRad StVO-Modul: Der Unterschied
Das GutRad StVO-Modul schließt genau diese Lücke:
• Hardwareseitige Begrenzung der Nennleistung auf 250 W Nenndauerleistung (nicht nur softwarebasiert)
• Abregelung der Tretunterstützung bei 25 km/h
• Deaktivierung des Gasgriffs
• Manipulationsschutz, da das Modul nicht vom Endkunden umprogrammierbar ist
• Optionale Konformitätserklärung nach EN 15194/StVZO des Leistungsumfangs des Motorantriebs
→ Nur so kann ein Bafang-System rechtlich als Pedelec gelten und versicherungspflichtige Umrüstungen oder Strafbarkeiten vermeiden.
⇒ Fazit
Ein Bafang BBS-System ist ohne das GutRad-Modul nicht manipulationssicher, weil:
• Die Steuerung vom Nutzer frei veränderbar ist,
• Es keine technische oder rechtliche Absicherung gegen spätere Änderungen gibt,
• Und die ursprüngliche Programmierung nicht überprüfbar oder rechtlich bindend ist.
Nur durch eine hardwarebasierte, nicht veränderbare Begrenzung wie beim GutRad StVO-Modul, lässt sich die gesetzliche Konformität nachweisen.